Mit dem Fachanwalt gegen die Klage wegen Steuerhinterziehung
Falsche Angaben in der Gewinnermittlung eines Unternehmens, eine falsch ausgestellte Rechnung oder natürlich auch Schwarzarbeit, Steuerhinterziehung begegnet uns durchaus im Alltag, auch wenn viele Menschen es nicht als eine Straftat ansehen. Doch die Strafen für die Hinterziehung von Steuern können sehr hoch sein und bei besonders schweren Fällen sogar zu einer langen Gefängnisstrafe führen.
Was ist ein Steuerstrafverfahren?
Das strafrechtliche Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn gegen einen Beschuldigten Anklage erhoben werden soll. Übrigens gehört nicht nur die eigentliche Steuerhinterziehung zu den Straftaten, die durch ein Steuerstrafverfahren aufgeklärt werden müssen, so fallen zum Beispiel auch Schmuggeln, Verkauf von Hehlerware und Schädigung des Umsatzsteueraufkommens unter anderem darunter.
Das Steuerstrafverfahren wird durch die zuständige Finanzbehörde geführt. Wird jedoch aufgrund der Schwere der Schuld ein Haftbefehl ausgesprochen, so wird die das Verfahren in der Regel an die Staatsanwaltschaft übergeben. Schon bei einem Anfangsverdacht kann die Finanzbehörde die Aufgabe an eine andere zuständige Behörde abgeben um die Sachlage zu untersuchen.
Was soll man tun, wenn man Beschuldigter in einem Steuerstrafverfahren ist?
Eine Steuerstraftat kann durchaus im Alltag geschehen. Doch wer die Einsicht hat, eine nicht unerhebliche Straftat begangen zu haben, kann die zu erwartende Strafe abmildern. Mit einem Steuerstrafrecht Anwalt hat man einen erfahrenen Partner an seiner Seite, der von Anfang bis zum Ende des Verfahrens seinem Mandanten zur Seite steht.
Den Fachanwalt beauftragen
Das Steuerrecht kann sehr komplex sein und ist für einen Laien fast undurchdringlich. Doch wenn es zu einer Anklage kommt, kann es für den Beschuldigten schnell zu einer mehrjährigen Haftstrafe kommen. Je nach Schwere der Schuld wird das Gericht ein Urteil fällen.
Der Experte, ein Steuerstrafrecht Anwalt, kennt alle Gesetze und Paragraphen rund um die Steuern und kann seinen Mandanten in jedem individuellen Fall beraten. Der Fachanwalt ist der richtige Ansprechpartner für alle, die als Beschuldigte in einem Steuerstrafverfahren angeklagt werden. Besonders bei schweren Steuerhinterziehungen kann er seinen Mandant beraten und durch eine gründliche Einarbeitung in den Fall Hilfe bei Gericht bieten. Auch bei einer vorzeitigen Selbstanzeige kann der Fachanwalt helfen, durch die richtige Formulierung Straffreiheit oder ein milderes Urteil zu erzielen. Für den Beschuldigten allein ist es vor Gericht kaum möglich, die eigene Tat durch die entsprechenden Gesetze und Möglichkeiten zu einem milden Urteil zu verbüßen.
Die Selbstanzeige
Wer sich eines Verbrechens der Steuerstraftaten schuldig gemacht hat, sollte noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens eine Selbstanzeige bei der zuständigen Behörde tätigen. Dies wirkt sich in der Regel strafmildernd aus. Natürlich gilt dies nur, wenn das Ermittlungsverfahren noch nicht im Gang ist. Doch auch die selbst belastende Aussage des Angeklagten kann sich positiv auf das weitere Verfahren auswirken.
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