Wie hoch können Scheidungskosten sein
„Scheiden tut weh“, ein altbekanntes Sprichwort, aber es stimmt leider. Sollte eine Scheidung unvermeidbar sein, dann müssen sich beide Parteien auch über alle Konsequenzen bewusst sein. Eine Scheidung allein geht nicht nur an die nervliche Substanz, auch an Scheidungskosten kommt da so allerhand auf sie zu.
Im günstigsten Fall wäre es, wenn sich (Noch) Mann und Frau gütig einigen würden. Aber da die Fronten oft sehr verhärtet sind, ist das sehr schwer. Also bitte überlegen Sie es sich gut.
Was kostet eine Scheidung?
Eine Scheidung kann nur vor einem Familiengericht rechtskräftig durchgeführt werden. Da ist nicht mal so schnell geschieden, das könnte kompliziert werden. Es fallen auf jeden Fall Gerichtskosten an. Dann kommen noch die Anwaltskosten hinzu, denn ganz ohne Anwalt geht es leider nicht. Es muß auf jeden Fall eine Partei durch einen Anwalt vertreten werden. Das ist Vorschrift seitens des Gesetzgebers. Wie schon erwähnt, im besten Fall sind sich beide Partner vor der Verhandlung einig und haben alles besprochen. Wird aber um alles wie Zugewinngemeinschaft, Unterhalt für Kinder, Verbleib der gemeinsamen Wohnung, Verbleib einer Immobilie oder auch die Frage des Sorgerechts für die Kinder gestritten, dann wird es teuer. Die Scheidungskosten schnell in die Höhe. Sie wissen ja ein Anwalt kostet schon, wenn sie ihm nur die Hand schütteln. Es fängt bei der Erstberatung an und endet am letzten Tag vor Gericht. Über die Scheidungskosten informieren Sie sich bestenfalls hier.
Scheidungskosten im Einzelnen
Bei einer Scheidung geht es immer um den sogenannten Verfahrenswert, vor einigen Jahren als Streitwert bezeichnet. Der Verfahrenswert wird von beiden Parteien das Nettogehalt zugrunde gelegt und dann für 3 Monate kumuliert. Aber bitte erschrecken Sie nicht, Sie brauchen nicht die volle Höhe zu zahlen, sondern immer ein vorher festgelegter Bruchteil. Dieser „Bruchteil“ ist durch das Gerichtskostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Die Scheidungskosten sind aber so noch nicht gedeckt. Scheidungskosten sind auch die Kosten einer Erstberatung bei einem Anwalt.
Vertritt dieser Anwalt Sie dann vor Gericht kommen weitere Kosten auf Sie zu. Aber vielleicht sind die Scheidungskosten ja schon außergerichtlich niedriger zu halten. Da werden bestimmte Streitigkeiten beider Eheleute schon im Vorfeld geklärt. Die Gegenseite kann durch Schreiben des Anwalts oder Telefonanrufen Vorschläge zur Einigung für verschiedenen Angelegenheiten bekommen. Da kann es im Vorfeld schon um Unterhalt der Kinder gehen, das Umgangsrecht oder der Verbleib der Ehewohnung.
Fazit
Es gibt die sogenannte einvernehmliche Scheidung. Da haben die Eheleute bereits alles im Vorfeld besprochen und versucht zu klären. Es braucht so nur ein Partner einen Rechtsanwalt bestellen, der andere Partner muss dem Anwalt zustimmen und die Kosten werden geteilt. So können Scheidungskosten niedrig gehalten werden.
Das Gericht muss nur über den Versorgungsausgleich entscheiden, alle anderen Regelungen erfolgen außergerichtlich.
Die Steuern sind natürlich auch immer eine Frage nach einer solchen Scheidung. Was es hierbei zu berücksichtigen gibt erfahren Sie am besten von einem Steuerberater. Nach einer Scheidung kann es vorkommen, dass sich Ihre Steuerklasse ändert. Insofern sollten Sie sich diesbezüglich genau informieren, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Tipps, wie Sie die Kosten gering halten können, erhalten Sie unter https://www.emma-swiss.ch/kosten-bei-einer-scheidung-gering-halten/.